Gebührenordnung „För mien Dörp Ascheffel e.V.“

§ 1. Vereinsbeiträge

1.1. Mitgliedsbeitrag

  1. a) Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für alle Vereinsmitglieder ab dem Monat der Bereitstellung von Leistungsangeboten des Vereins:
  2. Voll- oder Gast-Mitglied€ 3,-
    Partnermitgliedschaft€ 2,-
    juristische Person€ 3,-

§ 2. Nutzungsgebühren Dörpsmobil

2.1. Aufnahmegebühr
Mit der Aufnahme als Mitglied in die Sparte Dörpsmobil ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 10,- fällig.

2.2. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem Monat der Bereitstellung von Leistungen durch den Verein:

2.3.Voll- oder Gast-Mitglied€ 3,-
2.4.Zweitmitglied (Lebenspartner)€ 2,-
2.5.juristische Person€ 7,-

2.6. Für die Nutzung des Dörpsmobil wird eine Zeitpauschale erhoben:

  • Bei Nutzung von bis zu acht (8) Stunden am Tag beträgt die Gebühr € 4,00 pro gebuchter Stunde.
  • Bei Nutzung von über acht (8) Stunden pro Tag wird eine pauschale Zeitpauschale von € 35,- je Buchung und Tag erhoben.
  • Bei Nutzung am Samstag oder Sonntag von 08:00-20:00h beträgt die Gebühr jeweils € 20,-
  • Bei Nutzung am Abend von 18:00-24:00h beträgt die Gebühr jeweils € 10,-

2.7. Bei nicht Einhaltung der Nutzungsordnung für das Dörpsmobil werden folgende zusätzliche Pauschalen erhoben:

a)Überschreitung der gebuchten Nutzungszeit*€ 10,-
b)Fahrzeug nicht an Ladestation angeschlossen€ 10,-
c)Übermäßige Verschmutzung des Fahrzeugs
• außen / innen€ 10,- / € 15,-
d)Bearbeitungskosten für Bußgeldbescheid€ 10,-
e)Verlust der Schlüssel, die tatsächlichen Kostenmax. € 250,-

* Eine Überschreitung der Nutzungszeit wird nur berechnet, wenn keine rechtzeitige Rückmeldung an einen Verwalter erfolgt ist.

2.8. Bei einem selbst verschuldeten Unfall beträgt die Selbstbeteiligung € 300,-

Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils im April für das ganze Jahr abgebucht. Die Nutzungskosten werden quartalsweise abgebucht.

Intern